DSGVO Salon Kundendaten

DSGVO und Kundendaten in Ihrem Salon: was Sie wissen müssen

3. März 2026

Kurze Antwort

Die DSGVO verlangt von Salons, Kundendaten zu schützen, nur notwendige Informationen zu sammeln, eine Einwilligung für Marketing einzuholen und Kunden Zugang zu ihren Daten zu gewähren. Verstöße können zu Bußgeldern von bis zu €20 Millionen oder 4 % des Jahresumsatzes führen.

Was ist die DSGVO und warum gilt sie für Salons?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist das europäische Datenschutzgesetz, das seit 2018 gilt. Das Gesetz gilt für jede Organisation, die personenbezogene Daten verarbeitet — und das schließt Salons ein.

Als Salon sammeln Sie viele personenbezogene Daten: Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Behandlungshistorie und manchmal sogar Gesundheitsdaten (Allergien, Hauterkrankungen). All diese Daten fallen unter die DSGVO und müssen gemäß den Vorschriften verarbeitet und geschützt werden.

Die DSGVO ist keine Formalität. Die Datenschutzbehörde kontrolliert aktiv und auch kleine Unternehmen können Bußgelder für Verstöße erhalten. Glücklicherweise muss die DSGVO-Konformität für Salons nicht kompliziert sein, wenn Sie die Grundprinzipien befolgen.

Die Grundprinzipien für Salons

Die DSGVO dreht sich um eine Reihe von Kernprinzipien, die Sie als Saloninhaber kennen und anwenden müssen. Diese Prinzipien bestimmen, wie Sie mit Kundendaten umgehen:

  • Zweckbindung: Sammeln Sie nur Daten, die Sie tatsächlich für Ihre Dienstleistung benötigen
  • Datenminimierung: Speichern Sie nicht mehr Daten als nötig
  • Richtigkeit: Halten Sie Kundendaten aktuell und korrekt
  • Speicherbegrenzung: Bewahren Sie Daten nicht länger als nötig auf
  • Integrität und Vertraulichkeit: Sichern Sie Daten gegen unbefugten Zugriff
  • Rechenschaftspflicht: Sie müssen nachweisen können, dass Sie die DSGVO einhalten

Praktische Schritte zur DSGVO-Konformität

DSGVO-konformes Arbeiten beginnt mit einigen konkreten Schritten. Inventarisieren Sie zunächst, welche personenbezogenen Daten Sie sammeln, wo Sie sie speichern und wer Zugang hat. Diese Übersicht bildet die Grundlage Ihrer Datenschutzerklärung.

Erstellen Sie ein Verarbeitungsverzeichnis. Dies ist ein Dokument, in dem Sie beschreiben, welche Daten Sie verarbeiten, zu welchem Zweck, wie lange Sie sie aufbewahren und mit wem Sie sie teilen. Für die meisten Salons passt das auf eine Seite, ist aber gesetzlich vorgeschrieben.

Stellen Sie sicher, dass Sie eine Datenschutzerklärung für Kunden verfügbar haben. Darin erklären Sie, welche Daten Sie sammeln, wofür Sie sie verwenden und welche Rechte Kunden haben. Sie können diese im Salon aushängen und auf Ihrer Website veröffentlichen.

Holen Sie ausdrücklich die Einwilligung für Marketingkommunikation ein. Ein Kunde, der einen Termin vereinbart, stimmt damit nicht automatisch Newslettern oder Angeboten zu. Nutzen Sie einen separaten Opt-in-Moment für Marketing.

Salon-Software und DSGVO-Konformität

Ihre Salon-Software spielt eine zentrale Rolle bei Ihrer DSGVO-Konformität. Alle digital gespeicherten Kundendaten müssen ordnungsgemäß gesichert sein. Wählen Sie daher einen zuverlässigen Softwareanbieter, der selbst DSGVO-konform ist.

MyWest nimmt den Schutz von Kundendaten ernst. Alle Daten werden verschlüsselt gespeichert, Server befinden sich in der EU und es gibt strenge Zugriffskontrollen. Zudem können Sie aus MyWest heraus einfach Kundendaten exportieren oder löschen, wenn ein Kunde dies verlangt — ein wichtiges Recht unter der DSGVO.

Achten Sie auch auf Ihre physische Datensicherheit. Eine offen hinter der Theke liegende Papier-Kundenkarte ist ein DSGVO-Risiko. Digitalisieren Sie so viel wie möglich und stellen Sie sicher, dass nur autorisiertes Personal Zugang zu Kundendaten hat.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich als kleiner Salon auch die DSGVO einhalten?
Ja, die DSGVO gilt für alle Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten, unabhängig von der Größe. Wenn Sie Namen, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen von Kunden speichern, müssen Sie die DSGVO einhalten.
Darf ich Kundendaten für Marketing verwenden?
Nur wenn der Kunde eine ausdrückliche Einwilligung gegeben hat. Ein separater Opt-in für Ihren Newsletter oder Angebote ist erforderlich. Eine Terminvereinbarung gilt nicht als Einwilligung für Marketing.
Wie lange darf ich Kundendaten aufbewahren?
Sie dürfen Daten so lange aufbewahren, wie sie für den Zweck erforderlich sind, für den sie erhoben wurden. Für inaktive Kunden gilt als Faustregel maximal 2 Jahre nach dem letzten Besuch. Finanzdaten müssen aufgrund steuerlicher Verpflichtungen 7 Jahre aufbewahrt werden.
Was mache ich, wenn ein Kunde seine Daten löschen lassen möchte?
Sie sind verpflichtet, einer Löschanfrage nachzukommen, es sei denn, Sie haben eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht (z. B. für Rechnungsdaten). Löschen Sie alle personenbezogenen Daten, die keiner Aufbewahrungspflicht unterliegen, innerhalb eines Monats nach der Anfrage.

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